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   BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03   

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BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03 (https://dejure.org/2005,26451)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03 (https://dejure.org/2005,26451)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 29 W (pat) 268/03 (https://dejure.org/2005,26451)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl EuGH GRUR 2003, 604, Rn 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Dass es für die Annahme einer beschreibenden Angabe reicht, wenn ein Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen eine unmittelbar beschreibende Sachaussage enthält, hat der Europäische Gerichtshof im Übrigen wiederholt festgestellt (vgl EuGH GRUR 2004, 146, Rn 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 500, Rn 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Dass es für die Annahme einer beschreibenden Angabe reicht, wenn ein Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen eine unmittelbar beschreibende Sachaussage enthält, hat der Europäische Gerichtshof im Übrigen wiederholt festgestellt (vgl EuGH GRUR 2004, 146, Rn 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 500, Rn 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn 38 - BIOMILD).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Ein selbständig kennzeichnender Bestandteil oder ein fantasievoller Überschuss sind jedenfalls nicht Voraussetzung einer unterscheidungskräftigen Wortfolge (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1046 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl EuGH GRUR 2003, 604, Rn 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Ein selbständig kennzeichnender Bestandteil oder ein fantasievoller Überschuss sind jedenfalls nicht Voraussetzung einer unterscheidungskräftigen Wortfolge (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1046 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Ein selbständig kennzeichnender Bestandteil oder ein fantasievoller Überschuss sind jedenfalls nicht Voraussetzung einer unterscheidungskräftigen Wortfolge (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1046 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 268/03
    Ein selbständig kennzeichnender Bestandteil oder ein fantasievoller Überschuss sind jedenfalls nicht Voraussetzung einer unterscheidungskräftigen Wortfolge (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1046 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BPatG, 31.03.2011 - 28 W (pat) 98/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "fit für fit" - Unterscheidungskraft

    Dabei werde das Wort "fit" nicht nur im Sinne von körperlicher und geistiger Fitness gebraucht, sondern auch als Hinweis auf eine besondere Tauglichkeit oder Einsatzbereitschaft einer Sache, wie dies das Bundespatentgericht bereits in seinen Entscheidungen "Fit for Fun" (26 W(pat) 21/94) und "Fit for Mobile-Service" (29 W(pat) 268/03) festgestellt habe.
  • BPatG, 17.11.2008 - 30 W (pat) 47/07
    Zutreffend ist die Markenstelle davon ausgegangen, dass der Zeichenbestandteil "fit for" in der Bedeutung "geeignet zu, passend für" (vgl. Duden -Dt. Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 CD-ROM) in der Werbung für verschiedene Produkte verwendet wird, um auf eine besondere Tauglichkeit oder Einsatzbereitschaft hinzuweisen (vgl. BPatG 29 W (pat) 268/03 -Fit for Mobile-Service).
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